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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten sehr viel und sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Aber es gibt auch Zeiten, in denen die Pflege nicht erbracht werden kann.

Die Betreuung des Pflegebedürftigen muss dann aber trotzdem erfolgen. Für Entlastung kann dann die Kurzzeitpflege sorgen.

Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege handelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung,  z.B.

  • nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann
  • nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären
  • Krankheit, Urlaub oder Rehaaufenthalt des pflegenden Angehörigen
  • zur vorübergehenden Überbrückung und Auszeit, wenn die pflegenden Angehörigen physisch oder psychisch überfordert sind
  • Verschlimmerung der Krankheit, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird
  • zur Überbrückung, wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist
  • die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt und in der Häuslichkeit  alles organisiert oder gar die ganze Wohnung entsprechend umgebaut werden muss

Kurzzeit- und Verhinderungspflege muss von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Bevollmächtigten bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin und lernen unsere Einrichtung kennen. Für alle Fragen zum Einzug und zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleitung Frau Struck unter der Tel.-Nr.  04152  88 38 -11 oder an die Einrichtungsleitung Frau Riedel Tel.-Nr. 04152 8838-10.

Für Fragen zur Verwaltung, Abrechnung und Finanzhilfen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnern in der Verwaltung gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!