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Bewohnerbeirat

Wer oder was ist der Bewohnerbeirat?

Der Bewohnerbeirat ist die Interessenvertretung von Heimbewohnern/innen gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger.

Der Bewohnerbeirat wird von den Bewohnern/innen eines Heimes in regelmäßigen Abständen gewählt.

Welche Aufgaben hat der Bewohnerbeirat?

Der Bewohnerbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnerschaft. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht. Einrichtungsträger und Einrichtungsleitung sind daher verpflichtet, den Bewohnerbeirat vor ihren Entscheidungen anzuhören.

Das Mitwirkungsrecht des Bewohnerbeirats erstreckt sich insbesondere auf folgende allgemeine Aufgaben:

  • Er kann Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnern/innen dienen, bei der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger beantragen. Der Bewohnerbeirat hat also das Recht, Anträge zu stellen, um eine Verbesserung oder Änderungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen.
  • Er nimmt Anregungen oder Beschwerden von Bewohnern/innen entgegen. Jede/r Bewohner/in kann sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Bewohnerbeirat wenden. Dieser wird dann durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung auf eine Lösung hinwirken.
  • Er fördert das Einleben der neuen Bewohner/innen in die EInrichtung. Dies geschieht z. B. durch Besuche, Gespräche, Einbindung in Veranstaltungen, Anregungen an die iInrichtungsleitung für Maßnahmen zur Erleichterung der Eingewöhnung in der Einrichtung.